Influencer-Marketing
insignis begrüßt Richtlinie für PR- und Werbeverbände
Sechs Verbände der Kommunikationsbranche haben sich auf eine Richtlinie für den rechtssicheren Umgang mit Fake-News, Social Bots und Influencer-Marketing geeinigt. Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP), die Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) und die Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG) haben bereits Ende 2017 die „Richtlinie zu PR in digitalen Medien und Netzwerken“ erstellt. Nun beteiligen sich auch der Gesamtverband Kommunikationsagenturen (GWA), die Organisation der Mediaagenturen (OMG) und das Content Marketing Forum (CMF).
Die wichtigsten Punkte der Richtlinie, gültig ab sofort für alle Mitglieder der Verbände:
- Der Finanzier einer Botschaft muss erkennbar sein.
- Die Absendertransparenz beim Teilen und Kommentieren bezahlter Beiträge darf nicht verloren gehen.
- Fake-News und deren Verbreitung sind unzulässig.
- Sponsorenrollen müssen klar kommuniziert sein.
- Rezensionen, die auf kostenlosen Produktsendungen basieren, sind offenzulegen.
- Social Bots sind unzulässig – hinter jeder öffentlich vorgetragenen Meinung hat ein Mensch zu stehen.
Wer sich an diese Leitlinien hält, sollte rechtlich auf der sicheren Seite sein – absolute Sicherheit gibt es jedoch nicht: „Nicht jedes juristische Detail ist geklärt, Abmahnern nehmen die Verbände mit dem Papier aber den Wind aus den Segeln“, sagt Raik Packeiser, Geschäftsführender Gesellschafter der insignis Agentur für Kommunikation (GPRA). „Professionelle Kommunikation gibt sich immer als solche zu erkennen. Die Branche setzt hier ein wichtiges Zeichen und reguliert sich effektiv selbst. Für unsere Arbeit gilt, dass wir uns dieser Richtlinie anschließen und ihre Inhalte umsetzen werden.“