Ratifizierung der Whistleblower Richtlinie –

Krisenkommunikation anpassen

Bis zum 17. Dezember 2021 muss Deutschland die EU Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern ratifizieren. Ziel der EU-Whistleblowing-Richtlinie ist es,

  • Verstöße aufzudecken und zu unterbinden,
  • die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, indem effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet und Hinweisgeber wirksam vor Repressalien geschützt werden,
  • dass Hinweisgeber weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können.

Whistleblower sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft wichtig. Sie bringen den Mut auf, Missstände aufzudecken. Damit liegt es in der gesellschaftlichen Verantwortung sie vor negativen Konsequenzen, wie beispielsweise einer Kündigung, Gehaltskürzung, Versetzung oder Einschüchterung zu schützen. Zugleich soll Missbrauch ausgeschlossen werden.

Betroffen von der neuen Richtline sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz, öffentliche Einrichtungen und Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern. Sie müssen sichere interne Meldekanäle bereitstellen. Meldungen können entweder schriftlich über eine digitale Hinweisgeber-Software, einen Briefkasten oder per Postweg abgegeben werden und/oder mündlich per Telefonhotline oder Anrufbeantwortersystem. Essenziell ist die Gewährleistung der Anonymität. Bei allen Meldekanälen muss die Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers gewahrt sein, damit dieser keine Repressalien zu befürchten hat.

Die Implementierung eines internen Meldesystems sorgt für eine Behandlung des Themas innerhalb der Organisation ohne Einbezug der Öffentlichkeit. Es bietet der betroffenen Organisation die Möglichkeit, auf Missstände zu reagieren, Reputationsschäden abzuwenden und interne Prozesse zu verbessern und letztlich das Vertrauen der Mitarbeiter in das Unternehmen zu stärken.

Entscheidend bei der Implementierung eines neuen (Melde-)Systems ist die klare Regelung der internen Abläufe. Idealerweise werden sämtliche Prozesse in ein bestehendes Handbuch zur Krisenkommunikation integriert. Es gilt die Organisation effizient aufzustellen und wichtige Fragen zu klären, u.a. welcher Meldekanal ist geeignet, wer sollte die Hinweise entgegennehmen, was geschieht mit den Hinweisen, wie soll auf die Hinweise reagiert werden usw. Mitarbeiter, die sich mit Hinweisen befassen, müssen adäquat auf die neuen Aufgaben und Herausforderungen vorbereitet werden, um geeignete Folgemaßnahmen ergreifen und die Kommunikation mit dem Hinweisgeber effizient bearbeiten zu können.

Falls keine internen Meldekanäle implementiert werden, haben Hinweisgeber laut EU-Richtlinie die Möglichkeit, Meldungen auch extern an zuständige Behörden weiterzugeben. Dies würde jedoch zu schwer kalkulierbaren Risiken für die betroffenen Organisationen führen. Zudem sind „angemessene und abschreckende Sanktionen“ für Personen oder Unternehmen vorgesehen, die Meldungen be- oder verhindern, Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower vornehmen, mutwillige Gerichtsverfahren anstreben oder die Identität des Whistleblowers offenlegen.

Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns an! Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung neuer Kommunikationsprozesse.